Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Vertragsbedingungen und Vorschriften für das Verhalten im Salzheilstollen Berchtesgaden

1. Allgemeingültige Regeln:

1.1      Mit Bezahlung des Eintrittspreises wird die Geltung dieser Bedingungen anerkannt.

1.2      Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

1.3   Der Zutritt für Personen bis zu 14 Jahren ist nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

1.4     Den Anordnungen  des Heilstollens- und Bergwerkspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

1.5     Die Mitnahme von Tieren aller Art ist nicht erlaubt.

1.6   Das Rauchen ist in allen Gebäuden und unter Tage, ebenso wie offenes Feuer absolut untersagt.

1.7     Besucher, die unter Alkohol, Medikamenten und Drogen stehen oder randalieren, werden vom Personal von der Einfahrt ausgeschlossen.

1.8     Bereits bezahlte Karten und Gutscheine werden nicht erstattet.

1.9    Programmänderungen vorbehalten

2.0 Mindestpersonenanzahl bei Nachmittagseinfahrten ist 12, Info bei Absage am Vortag

2. Parkplätze

Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen zulässig. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Haustiere im Wagen für die Dauer des Besuches unter keinen Umständen der Sonne ausgesetzt sind.

3. Garderobe

3.1     Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

3.3    Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren können nicht mitgenommen werden.

4. Kleidung

4.1     Die Besucher müssen warme und bequeme, der Temperatur von ca. 12 °C angemessene Kleidung tragen.

 4.2    Festes und geschlossenes Schuhwerk ist verpflichtend.   

5. Einfahrt in den Heilstollen

Besucher, die unaufgefordert das Einfahrtsgebäude betreten, eigenmächtig auf den Zug aufsteigen oder allgemein die Sicherheitsregeln verletzen, können vom Personal, sowie von der diensthabenden Aufsichtsperson von der Einfahrt in den Heilstollen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.

6. Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung und gesundheitlichen Problemen

6.1   Aufgrund der besonderen Verhältnisse unter Tage können Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung  nur mit einer erwachsenen Begleitperson einfahren. Der Begleiter muss in der Lage sein, die Person in Problemsituationen aus dem Bergwerk zu verbringen. Das Personal kann die Einfahrt verweigern, wenn erkennbar ist, dass die Einfahrt mit einem erhöhten Risiko für die Person verbunden wäre. In diesem Fall wird der gezahlte Eintrittspreis erstattet.

6.2    Bei  gesundheitlichen Problemen ist der Besuch des Heilstollens nur nach Rücksprache mit einem Arzt und auf eigene Verantwortung gestattet.

 

7. Sicherheitsregeln

7.1      Während des gesamten Aufenthaltes im Bergwerk ist den Anweisungen des Heilstollen- und Bergwerkspersonals unbedingt Folge zu leisten.

7.2      Es ist unbedingt erforderlich, immer bei der Gruppe zu bleiben und sich unter Tage niemals selbständig zu entfernen oder eigenmächtig weiter zu gehen. Falls ein Besucher den Aufenthalt im Heilstollen oder auf dem Weg dorthin nicht fortsetzen kann, so hat er sich beim zuständigen Begleitpersonal zu melden, welches dann für eine Abholung sorgt.

7.3      Während der Ein- und Ausfahrt mit der Grubenbahn müssen die Füße stets auf den Trittbrettern des Wagens ruhen. Arme und Beine dürfen nicht seitwärts ausgestreckt werden. Auch darf sich niemand von seinem Sitz erheben oder während der Fahrt vom Zug abspringen. Das Verlassen des Zuges ist nur zulässig, wenn die Besucher vom Personal ausdrücklich zum Aussteigen aufgefordert werden.

7.11    Das Berühren und die Betätigung aller Betriebseinrichtungen ist untersagt.

7.12    Das Betreten der Gleise und Verweilen auf den Einfahrts- und Ausfahrtsgleise(n) sowie auf den Gleisen innerhalb des Bergwerks ist strengstens verboten.

8.         Foto-und Filmaufnahmen

8.1      Das Fotografieren ist während der Einfahrt und dem Aufenthalt im Bergwerk untersagt. Im Heilstollen selbst ist das Fotografieren nur vor und nach der Veranstaltung erlaubt, immer nach Absprache mit dem Personal.

8.2     Filmaufnahmen sind während des gesamten Aufenthaltes im Bergwerk und Heilstollen strengstens verboten.    

8.3     Aus Sicherheitsgründen sind an verschiedenen Stellen im Bergwerk Überwachungskameras installiert, deren Signale aufgezeichnet und für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden. Die gültigen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. 

9. Haftungsbeschränkung:

Die Haftung der Heilstollen GmbH und der von ihm beauftragten Personen wird dergestalt beschränkt,  dass die Heilstollen GmbH nur haftet:

1) bei Vorsatz oder groben Verschulden seiner Organe;

2) dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;

3) außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;

4) Der Höhe nach haftet die Heilstollen GmbH im Falle 2. und 3. nur auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 9 gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.

 

                                                                                                                                                                                                                                                         

Stand, März 2018

Heilstollen Berchtesgaden GmbH

 

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