Mitarbeitergutschein

Der Heilstollen Berchtesgaden stellt auch Gutscheine im Wert von 44 € aus. Der Wert des Gutscheins entspricht der monatlich lohn- und sozialversicherungsfreien Grenze für Sachbezüge. Die Gutscheine können so den Mitarbeitern ideal als Ergänzung zum Lohn unentgeltlich überlassen werden. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Gutscheine im Heilstollen bei öffentlichen Einfahrten einzulösen (Teileinlösung und Barauszahlung ausgeschlossen).

 

Neben dem speziell für Mitarbeiter aufgelegten Gutschein über 44 € können auch die "regulären" Gutscheine über z.B. je 10 € oder 25 € den Mitarbeitern als Geschenk (zusätzlich etwa bei speziellen Anlässen) überlassen werden. 

 

Ergänzende Hinweise:

Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Steuerersparnis Arbeitslohn in Form von Sachbezügen. Sachbezüge sind unter anderem alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Für Sachbezüge gilt eine monatliche Freigrenze von 44,00 € (brutto). Wird diese nicht überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Daher ist ein Eintausch des Gutscheins in Geld sowie die Auszahlung eines Restguthabens ausgeschlossen. 

Die Mitarbeitergutscheine stellen in der Regel einen Sachbezug dar, auch wenn sie einen konkreten Wertausweis beinhalten und die zu beziehende Dienstleistung noch nicht näher bezeichnet ist. Auf das Jahr hochgerechnet kann man so bis zu 528,00 € steuerfrei an den Arbeitnehmer zuwenden. 

 

Für Rückfragen zu den Mitarbeiter-Gutscheinen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Email: info@salzheilstollen.com oder per Telefon: 08652/979535

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